Liebe Patientinnen und Patienten,
zum 01.01.2024 wird das elektronische Rezept (eRezept) für gesetzlich Krankenversicherte verpflichtend eingeführt. Das alte rosafarbene Papierrezept wird damit der Vergangenheit angehören.
Das Rezept wird in der Praxis erstellt und elektronisch versendet. Es wird jedoch NICHT auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Wenn Sie das Rezept in der Apotheke einlösen, benötigen Sie hierzu Ihre Versichertenkarte (eGK). Das Rezept ist datenschutzkonform auf einem zentralen Server hinterlegt und wird mit Ihrer Versichertenkarte abgerufen. Erst dann wird Ihnen wie gewohnt Ihr Medikament in der Apotheke ausgehändigt.
Alternativ oder zusätzlich zur eGK kann ein eRezept auch über eine eRezept-App auf dem Smartphone empfangen werden. Hierfür ist jedoch die Freischaltung durch eine PIN erforderlich, die man bei der Krankenkasse anfordern kann.
Vor dem Ausstellen eines eRezepts ist jedoch ein aktueller Nachweis Ihrer bestehenden Krankenversicherung zwingend erforderlich. Diesen Nachweis können Sie erbringen durch:
- Einlesen Ihrer Versichertenkarte (eGK) in der Praxis oder
- Durch Zusendung eines Versichertennachweises Ihrer Krankenversicherung.
Einen Versichertennachweis können Sie telefonisch bei Ihrer Krankenkasse anfordern oder selbstständig in den meisten Apps der Krankenkassen erzeugen.
Den Nachweis lassen Sie uns bitte:
per Mail: kontakt@urologe-kleinmachnow.de
oder per Fax: 033203/58529 zukommen.
Erst wenn der Nachweis vorliegt, können wir ein eRezept ausstellen.
Ihr Praxisteam